Top-Strafverteidiger für Jugendliche
Ihr Experte für das Jugendstrafrecht
Mag. Roland Friis

Ihr Kind wird einer Straftat beschuldigt und steckt in ernsten Schwierigkeiten? Dann ist rasche und effiziente Hilfe gefragt! Als Strafverteidiger und Experte für das Jugendstrafrecht übernehme ich, Mag. Roland Friis, die Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gericht!
Was ist das Jugendstrafrecht und wann wird es angewendet?
Für Jugendliche und in speziellen Fällen für junge Erwachsene sieht das Gesetz ein eigenes Verfahren mit anderen Strafen als für Erwachsene vor. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Danach ist man vor dem Gesetz bis zum Alter von 21 Jahren ein junger Erwachsener. Das Erwachsenenstrafrecht und das Jugendstrafrecht unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundeliegenden Prinzipien maßgeblich. Die Strafrahmen sind in vielen Fällen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen niedriger als bei Erwachsenen.
Im Jugendstrafrecht steht der Gedanke, den Straftäter erziehen, anstatt bestrafen zu wollen, im Vordergrund. Dennoch ist es bei schweren Straftaten auch möglich, dass ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine mehrjährige Haftstrafe zu befürchten hat. Zudem können entsprechende Eintragungen ins Führungszeugnis die Zukunft des Jugendlichen auch langfristig erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es essenziell, sich an einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Verteidiger zu wenden.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger!
Als Verteidiger mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendstrafrecht weiß ich: Die Chancen, die Enthaftung eines Jugendlichen aus der U-Haft zu erreichen, sind deutlich höher als bei erwachsenen Tätern. Dem jugendlichen Verdächtigen wird seine altersbedingte Unreife zugutegehalten, wodurch er in strafbare Verhaltensweisen „gestolpert“ ist.
Wesentlich ist die Prognose: Hat der Jugendliche nach seiner Enthaftung einen Job oder eine Lehrstelle in Aussicht? Gibt es im Fall von Drogenmissbrauch eine Therapiemöglichkeit? Aber auch die Vergangenheit spielt eine wichtige Rolle. Ist der Jugendliche das erste Mal strafrechtlich auffällig geworden oder wurde er bereits strafrechtlich verurteilt?
Ausschlaggebend und Voraussetzung für alle Schritte für mich als Verteidiger ist bei inhaftierten Klienten die Frage, welche
Gründe für eine U-Haft vom Gericht angenommen wurden:
- Verdunkelungsgefahr
- Fluchtgefahr
- Tatbegehungsgefahr
Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht zur Verfügung. Wenden Sie sich an meine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Wien!
Berufliche Erfahrung als Strafverteidiger
Mit einer fundierten Ausbildung und jahrelanger Praxis stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Meine Karriere begann mit sieben Jahren operativer Tätigkeit als Detektiv mit Fokus auf Beweismittelbeschaffung und Personensuche. Anschließend sammelte ich wertvolle Einblicke als Rechtshörer in Strafsachen am Bezirksgericht Wien-Hernals.
Nach dem Abschluss meines Jusstudiums an der Universität Wien im Jahr 1999 und der erfolgreichen Konzessionsprüfung für Berufsdetektive begann ich meine juristische Laufbahn als Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Die Rechtsanwaltsprüfung, die ich 2005 mit ausgezeichnetem Erfolg absolvierte, und zahlreiche Seminare der Anwaltsakademie bereiteten mich optimal auf die selbstständige Tätigkeit als Strafverteidiger vor, die ich seit April 2006 mit Leidenschaft ausübe.
Regelmäßige Weiterbildungen, wie etwa das Seminar zur Novellierung der Strafprozessordnung, garantieren eine umfassende und stets aktuelle Beratung und Vertretung. Ihr Recht ist bei mir in kompetenten Händen.