Top-Strafverteidiger für Jugendliche
Ihr Experte für das Jugendstrafrecht
Mag. Roland Friis

Ihr Kind wird einer Straftat beschuldigt und steckt in ernsten Schwierigkeiten? Dann ist rasche und effiziente Hilfe gefragt! Als Strafverteidiger und Experte für das Jugendstrafrecht übernehme ich, Mag. Roland Friis, die Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gericht!
Was ist das Jugendstrafrecht und wann wird es angewendet?
Für Jugendliche und in speziellen Fällen für junge Erwachsene sieht das Gesetz ein eigenes Verfahren mit anderen Strafen als für Erwachsene vor. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Danach ist man vor dem Gesetz bis zum Alter von 21 Jahren ein junger Erwachsener. Das Erwachsenenstrafrecht und das Jugendstrafrecht unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundeliegenden Prinzipien maßgeblich. Die Strafrahmen sind in vielen Fällen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen niedriger als bei Erwachsenen.
Im Jugendstrafrecht steht der Gedanke, den Straftäter erziehen, anstatt bestrafen zu wollen, im Vordergrund. Dennoch ist es bei schweren Straftaten auch möglich, dass ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine mehrjährige Haftstrafe zu befürchten hat. Zudem können entsprechende Eintragungen ins Führungszeugnis die Zukunft des Jugendlichen auch langfristig erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es essenziell, sich an einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Verteidiger zu wenden.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger!
Als Verteidiger mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendstrafrecht weiß ich: Die Chancen, die Enthaftung eines Jugendlichen aus der U-Haft zu erreichen, sind deutlich höher als bei erwachsenen Tätern. Dem jugendlichen Verdächtigen wird seine altersbedingte Unreife zugutegehalten, wodurch er in strafbare Verhaltensweisen „gestolpert“ ist.
Wesentlich ist die Prognose: Hat der Jugendliche nach seiner Enthaftung einen Job oder eine Lehrstelle in Aussicht? Gibt es im Fall von Drogenmissbrauch eine Therapiemöglichkeit? Aber auch die Vergangenheit spielt eine wichtige Rolle. Ist der Jugendliche das erste Mal strafrechtlich auffällig geworden oder wurde er bereits strafrechtlich verurteilt?
Ausschlaggebend und Voraussetzung für alle Schritte für mich als Verteidiger ist bei inhaftierten Klienten die Frage, welche
Gründe für eine U-Haft vom Gericht angenommen wurden:
- Verdunkelungsgefahr
- Fluchtgefahr
- Tatbegehungsgefahr
Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht zur Verfügung. Wenden Sie sich an meine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Wien!
Berufliche Erfahrung als Strafverteidiger
Mit einer fundierten Ausbildung und jahrelanger Praxis stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Meine Karriere begann mit sieben Jahren operativer Tätigkeit als Detektiv mit Fokus auf Beweismittelbeschaffung und Personensuche. Anschließend sammelte ich wertvolle Einblicke als Rechtshörer in Strafsachen am Bezirksgericht Wien-Hernals.
Nach dem Abschluss meines Jusstudiums an der Universität Wien im Jahr 1999 und der erfolgreichen Konzessionsprüfung für Berufsdetektive begann ich meine juristische Laufbahn als Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Die Rechtsanwaltsprüfung, die ich 2005 mit ausgezeichnetem Erfolg absolvierte, und zahlreiche Seminare der Anwaltsakademie bereiteten mich optimal auf die selbstständige Tätigkeit als Strafverteidiger vor, die ich seit April 2006 mit Leidenschaft ausübe.
Regelmäßige Weiterbildungen, wie etwa das Seminar zur Novellierung der Strafprozessordnung, garantieren eine umfassende und stets aktuelle Beratung und Vertretung. Ihr Recht ist bei mir in kompetenten Händen.
Was meine Mandaten über mich sagen
Mag. Roland Friis ein Top Strafverteidiger. Er hat mein Sohn sehr gut beraten, und bei der Verhandlung optimal verteidigt. Er ist sehr kompetent und engagiert. Sehr verlässlich. Ich bin unglaublich dankbar für seine Unterstützung, und ich kann ihn 100 Prozent weiter empfehlen.
Sehr freundlich, kompetent und zuverlässig. Wir haben sofort einen Ersttermin bekommen und fühlten uns vom Anfang an in guten Händen. Können wir nur weiterempfehlen!!!
Mag. Roland Friis ist ein sehr guter Rechtsanwalt. Er ist sehr organisiert und pünktlich, kennt sich sehr gut in seiner Branche aus und bereitet rechtzeitig alle Unterlagen vor. Er meldet sich immer am Telefon oder ruft zuverlässig zurück. Einfach ein super Rechtsanwalt!
MEINE ERFOLGE
Sehen Sie sich meinen Erfolgsblog an!
Hier berichte ich über spannende Verfahren, erfolgreiche Verteidigungsstrategien und Urteile, die zeigen, wie konsequent ich für die Rechte meiner Mandanten kämpfe. Jede Entscheidung, jeder Freispruch und jedes eingestellte Verfahren ist ein Beweis dafür, dass sich Engagement, Erfahrung und Hartnäckigkeit lohnen!
Begriffserklärungen und Informationen
Ein Strafrecht-Glossar von Mag. Roland Friis
Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Schutzrecht im Strafprozess. Es erlaubt bestimmten Personen, im Verfahren zu schweigen, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, vor Gewissenskonflikten und dient der Wahrung familiärer oder beruflicher Vertrauensverhältnisse.
Der Angeklagte selbst hat jederzeit das Recht zu schweigen. Er muss keine Angaben zur Sache machen und kann sich durch sein Schweigen nicht strafbar machen. Auch nahe Angehörige eines Beschuldigten – wie Ehepartner, Kinder oder Eltern – dürfen die Aussage verweigern, um familiäre Bindungen zu schützen. Niemand soll gezwungen sein, gegen eine geliebte Person auszusagen.
Zeugen dürfen auch dann schweigen, wenn sie sich durch eine Aussage selbst strafrechtlich belasten würden. Zudem haben Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Seelsorger ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht, um das besondere Vertrauensverhältnis zu wahren.
Das Aussageverweigerungsrecht ist in der Praxis äußerst wichtig. Es trägt dazu bei, dass Verfahren fair bleiben und niemand durch Zwang zur Selbstbelastung oder zum Verrat gezwungen wird. Gerade in familiären oder sensiblen Konstellationen zeigt dieses Recht, wie der Rechtsstaat Rücksicht auf persönliche Würde und Integrität nimmt. Es ist ein wesentlicher Baustein eines gerechten Strafverfahrens.
Anklage
Die Anklage ist im Strafprozess die formelle Erhebung eines Vorwurfs gegen eine Person durch die Staatsanwaltschaft. Mit der Einbringung der Anklage beim zuständigen Strafgericht endet das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren wird eröffnet. Der bisherige Beschuldigte wird dadurch zum Angeklagten, und es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für eine Anklage, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen genug Beweise für eine Verurteilung sieht und keine diversionelle Erledigung in Betracht kommt. Die Anklageschrift umreißt den Tatvorwurf und die wesentlichen Beweismittel.
Die praktische Bedeutung der Anklage besteht darin, dass ohne sie kein Strafprozess vor Gericht stattfinden kann. Sie ist die Zulassungsvoraussetzung für die Hauptverhandlung. Je nach Schwere der Tat wird die Anklage als Strafantrag oder als Anklageschrift eingebracht. Bei leichteren Delikten genügt ein kurzer Strafantrag, bei schwereren Fällen erfolgt eine ausführliche Anklageschrift an das Gericht.
Ein praktisches Beispiel: Nach Abschluss der Ermittlungen in einem Diebstahlsfall reicht die Staatsanwaltschaft Anklage ein. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung, in der die Schuldfrage geklärt wird. Die Anklage sorgt so dafür, dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht.
Anklageschrift
Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft, mit dem ein Strafverfahren in die Hauptverhandlung übergeleitet wird. Sie legt dem Angeklagten konkret zur Last, welche Straftat(en) ihm vorgeworfen werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gegen die Anklageschrift kann binnen 14 Tagen ein Einspruch erhoben werden – etwa wegen rechtlicher Mängel oder unzureichender Beweise. Wird kein Einspruch eingebracht, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Verhandlungstermin anberaumt.
Praktische Tipps: Frühzeitig mit dem Verteidiger Beweise prüfen, eigene entlastende Zeugen benennen, Widersprüche in den Aussagen aufdecken – und die Hauptverhandlung gut strukturiert vorbereiten.
Beauftragung eines Verteidigers
Warum ist eigentlich die Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Verteidigers wichtig?
Die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers ist für den Erfolg in strafrechtlichen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung:
Ein Strafverteidiger konzentriert sich ausschließlich auf gerichtliche Strafsachen und verwaltungsbehördliche Strafverfahren. Im Gegensatz zu einem allgemeinen Anwalt, der in verschiedenen Rechtsbereichen tätig ist, befasst sich ein Strafverteidiger spezifisch mit der Verteidigung in Strafverfahren.
Expertise und Erfahrung: Wie man sich für eine Herzoperation an einen spezialisierten Herzchirurgen und nicht an einen Zahnarzt wendet, ist es entscheidend, einen Strafverteidiger mit spezifischer Expertise und langjähriger Erfahrung zu wählen. Als ausschließlicher Strafverteidiger bringe ich nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch praktische Gerichtserfahrung und Menschenkenntnis aus meiner früheren siebenjährigen Tätigkeit als Detektiv mit ein.
Durch diese Spezialisierung gewährleiste ich eine fokussierte und erfahrene Verteidigung in Ihrem Strafverfahren, basierend auf fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung im Umgang mit strafrechtlichen Herausforderungen.
Beleidigung
Die Beleidigung ist sozusagen das Klassentreffen der schlechten Laune und der großen Klappe. Wer im Eifer des Gefechts jemandem verbal eins überbrät – sei es mit einem flotten „Idiot“, einem kreativen „Kompetenzallergiker“ oder einem handfesten „A…“ –, der landet schneller im Strafverfahren, als er „War doch nicht so gemeint“ sagen kann.
Ob auf der Straße, im Büro oder (ganz beliebt) in den sozialen Medien – wer andere öffentlich oder direkt beleidigt, kratzt am Ehrengefühl und riskiert eine Anzeige. Und nein, Sarkasmus rettet dich nicht, wenn du dein Gegenüber mit einem Lächeln als „charismatischen Sozialfall“ bezeichnest. Der Richter lacht selten mit.
Also: Lieber dreimal denken, bevor man laut denkt. Oder wie Omas goldene Regel sagt – „Wenn du nichts Nettes zu sagen hast, sag’s leise und nicht vor Zeugen.“
An noch mehr Begrifflichkeiten und Informationen interessiert? Dann schauen Sie sich gerne mein vollständiges Glossar an:
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