E-Scooter-Bande raubt Passanten aus, feuert Schuss ab!

Drei Jugendliche bedrohten in Wien-Simmering wahllos Passanten, verwendeten sogar eine Gartenschere als Waffe. Sie flüchteten auf E-Scootern–Prozess!


Für detaillierte Informationen zu diesem Fall, lesen Sie bitte den Bericht auf "heute.at".


Thumbnai-Foto © iStock (Symbolbild)


30. Oktober 2025
In der Hoffnung auf große Beute überfielen 17- bis 20-Jährige zwei Urlauberinnen aus Oberösterreich. Das große Geld fanden sie dabei nicht. Am Ende werden alle vier anklagekonform verurteilt, die Strafen lagen zwischen zehn und 20 Monaten bedingter Haft- also nur Bewährungsstrafen. Für detaillierte Informationen zu diesem Fall, lesen Sie bitte den Bericht auf standard.at . 
30. Oktober 2025
Zwei 16-jährige Jugendliche standen am Wiener Landesgericht vor dem Strafrichter - der Vorwurf: schwerer Raub und schwere Nötigung. In der Nacht brachen sie maskiert und mit einem Messer bewaffnet in die Wohnung eines Bekannten ein, um dort Drogen zu stehlen. Doch das Opfer war wider Erwarten zu Hause - es kam zu einer eskalierenden Konfrontation. Einer der Angeklagten schlug zu, der andere zog ein Messer. Das Opfer erlitt nicht nur körperliche Verletzungen - darunter eine gebrochene Rippe -, sondern auch psychische Folgen. Beide Jugendlichen zeigten sich im Verfahren geständig und reuig. Einer absolvierte während der U-Haft sogar eine Ausbildung mit Auszeichnung, der andere will die Matura machen. Das Gericht erkannte die Reue an, verhängte aber dennoch Haftstrafen: 24 bzw. 21 Monate, davon 8 bzw. 7 Monate unbedingt . Zusätzlich wurden Bewährungshilfe , ein Anti-Gewalt-Training und ein Kontaktverbot zum Opfer angeordnet. Ein Fall, der zeigt: Auch wenn Jugendliche schwere Fehler begehen, braucht es eine Balance zwischen klarer Konsequenz und echter Perspektive für die Zukunft! Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf " Heute ".
16. Oktober 2025
Ein 14-jähriger Jugendlicher stand vor Kurzem in Wien wegen schweren Raubes vor Gericht. Der Hintergrund: Gemeinsam mit einem zwölfjährigen Freund wollte er sich an einer Gruppe Jugendlicher rächen, die einen gemeinsamen Bekannten verprügelt hatten - anstatt zur Polizei zu gehen, beschlossen die beiden, die Sache selbst zu regeln. Ende Dezember 2024 lockten sie drei mutmaßliche Angreifer in eine abgelegene Wohnhausanlage in Wien-Aspern und stellten sie - bewaffnet mit einem über 16 cm langen Messer - zur Rede. Die eingeschüchterten Jugendlichen mussten eine Jacke und eine Haube herausgeben. Doch kurz darauf erhielten die beiden Rächer einen Anruf von der Polizei und brachten die gestohlenen Sachen zurück. Vor Gericht zeigte sich der 14-Jährige geständig und reumütig: "Ich wollte ihnen nur eine Lektion erteilen." Verteidiger Mag. Roland Friis verwies auf das stabile familiäre Umfeld seines jungen Mandanten sowie dessen berufliche Zukunftsperspektiven - bereits im August soll eine Lehre begonnen werden. Das Gericht wertete die Reue und die Rückgabe der Beute positiv. Der Bursche wurde schließlich zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf " Heute ". Thumbnail-Bild: Hannah Tilly, Krone KREATIV
16. Oktober 2025
Ein Raub in Guntramsdorf - und ein Plädoyer für den Täter (19) Der Griff zur Waffe, welche sie auch immer sein möge, fällt, so scheint es, immer leichter. Das bevorzugte Mittel der Machtdemonstration: ein Klappmesser. Selbiges brachte ein 19-Jähriger bei einem vermeintlichen „Drogendeal“ zum Einsatz: mit Konsequenzen am Landesgericht Wiener Neustadt und einer unerwarteten Zeugenaussage. Die Pubertät sorgt für einige Verwirrung. Kommen dann noch Drogen dazu, kann es einen schon einmal strafrechtlich aus der Kurve schleudern. Einen Beweis dafür lieferte ein 19-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt mit den ihm vorgeworfenen Delikten. Im besten Fall könnte er auch als Role Model dafür dienen, nach der Straffälligkeit die Kurve wieder bekommen zu haben. Aber erst einmal sah sich der bisher unbescholtene junge Mann mit einem großen Schöffensenat in Jugendstrafsachen - bestehend aus dem vorsitzenden Richter Filipp Schiefer, der beisitzenden Richterin Andrea Rosensteiner und zwei Laienrichtern - konfrontiert. Die Anklage von Staatsanwältin Silke Pernsteiner hatte es in sich. Neben dem Vorwurf, dass er einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglichte, war der junge Mann wegen schweren Raubes angeklagt. Bewaffneter Raub wegen 30 Euro und einem Mobiltelefon Am 27. Oktober dieses Jahres soll der 19-Jährige sein 16-jähriges Opfer in Guntramsdorf mit gefährlicher Drohung und einem Klappmesser wegen 30 Euro und dessen Mobiltelefon beraubt haben. Der Raub hatte allerdings eine Vorgeschichte, die mit dem Drogen-Umgang des Beschuldigten zu tun hatte. Denn er fungierte gleichzeitig als Dealer, wenn auch nicht gerade im großen Stil; so wie beim 16-Jährigen, den er seit einiger Zeit „beliefert“ hatte. Nicht, dass Verteidiger Roland Friis - angesichts der geständigen Verantwortung seines Mandanten - den jugendlichen Zeugen noch gebraucht hätte, aber das Gericht wollte den 16-Jährigen hören. Und - die Aussage spielte der Verteidigung in die Hände. Das Opfer schilderte seine Bekanntschaft mit dem 19-Jährigen seit Kindergartenzeiten. Man konnte sich die beiden „herzigen“ Buben geradezu bildhaft vorstellen beim gemeinsamen Tollen. Der Beschuldigte konnte viele Pluspunkte sammeln So geriet die Zeugenaussage des 16-Jährigen zum rührenden Plädoyer für den Täter: Er sei ein absolut netter und guter Mensch - und dass er ihm das verzeihe. Die Reue des Beschuldigten, der seit zwei Monaten in Untersuchungshaft saß, bescherte dem für drei Stunden angesetzten Verfahren eine Verknappung auf gut die Hälfte. Es endete, wenig überraschend, mit einem Schuldspruch: 30 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn unbedingt, abzüglich der U-Haft. Der Strafrahmen betrug bis zu 7,5 Jahren. Aufgrund einer Therapieplatzzusage einer professionellen Drogenberatungseinrichtung, wo festgestellt wurde, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann drogensüchtig ist und eine Therapie braucht, könnte bei dem 19-Jährigen das Prinzip „Therapie statt Strafe“ greifen. Auch eine Fußfessel ist unter dem Gesichtspunkt einer Arbeitsplatzzusage denkbar. Beides wurde von Wahlverteidiger Friis unmittelbar beantragt. Das Urteil jedenfalls ist rechtskräftig. Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf " NÖN .at ".